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Turn- und Sportverein 1894 Heustreu e. V.

Jahreshauptversammlung 2026


Freunde und Gönner
des TSV 1894 Heustreu

Heustreu, den 21.03.26


E I N L A D U N G


Am Samstag, 21. März 2026 , beginnt um 19.00 Uhr die Jahreshauptversammlung des TSV 1894 Heustreu e.V.. Dazu und auch zum Gottesdienst für lebende und verstorbene Mitglieder des TSV um 17.30Uhr am gleichen Tag ergehen herzliche Einladung und die Bitte um zahlreiches und pünktliches Erscheinen.


Tagesordnung

  1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenden und Annahme der Tagesordnung
  2. Totenehrung
  3. Bericht der Vorsitzenden
  4. Berichte der Spartenleiter
  5. Bericht der Kassierer
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Abstimmung zu möglichen Satzungsänderungen (jeweils rot markiert die Änderungen bzw. Ergänzungen)
    §2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
    1. Zweck des Vereins ist, das Turn- und Sportwesen zu fördern, den Geist und den Körper zu kräftigen und, gute Sitten und geselligen Umgang zu pflegen, die Pflege und Förderung des Amateurtanzsports und des karnevalistischen Tanzsports für alle Alterstufen. Außerdem pflegt der Verein das Brauchtum und die Kultur der fränkischen Fasenacht.
  8. § 13 Vertretung Geschäftsführung
    10. Die Vorstandschaft und die Mitglieder des Vereinsausschusses kann können eine Vergütung nach §3 Nr. 26a ESTG erhalten.
    Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
    11. Die drei Vorstände sind berechtigt Ausgaben bis zu 10.000€ im Jahr zu tätigen. Voraussetzung ist ein einstimmiger Beschluss der drei Vorstände. Ausgaben in Höhe von bis zu 50.000€ können vom Vereinsausschuss mit Zweidrittelmehrheit genehmigt werden. Ausgaben, die diese Summen übersteigen, müssen von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.
    § 14 Revisoren In der ordentlichen Mitgliederversammlung sind zwei volljährige Revisoren (Kassenprüfer) zu wählen. Diese sind Beauftragte der Mitgliederversammlung und haben mindestens 2 x 1x im Jahr die ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung zu prüfen, wobei sich Beanstandungen der Revisoren nur auf die Richtigkeit der Belege und Buchungen, nicht auf die Zweckmäßigkeit oder Notwendigkeit der Ausgaben erstrecken können. Jedes Jahr scheidet ein Revisor aus und ein neuer Revisor ist zu wählen. Der ausgeschiedene Revisor kann nach 2 Jahren wieder gewählt werden.
  9. Entlastung der Vorstandschaft
  10. Grußworte
  11. Ehrungen
  12. Wünsche, Anträge, Sonstiges

Mit sportlichen Grüßen

Andreas Schneider, Matthias Schäfer, Bernd Hemmert